Antworten auf häufige Fragen.
Wenn Ihre Frage hier nicht steht — schreiben Sie uns. Wir antworten persönlich.
Ist Manworking AÜG-konform?
Ja. Wir besitzen die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit nach § 1 AÜG. Die Erlaubnisurkunde stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Wie schnell können Mitarbeiter starten?
Im Regelfall innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung. Bei sehr spezifischen Qualifikationen kann es länger dauern, das besprechen wir transparent im Erstgespräch.
Was kostet die Überlassung?
Die Konditionen hängen von Branche, Qualifikation, Einsatzdauer und Region ab. Sie erhalten in unserem Erstgespräch einen klaren Stundensatz inklusive aller Lohnnebenkosten — keine versteckten Aufschläge.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter nicht passt?
Sie melden uns das, wir tauschen aus. Innerhalb der ersten Wochen unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten.
Sind die Mitarbeiter krankenversichert?
Ja. Volle gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ab dem ersten Arbeitstag. Wir übernehmen die Anmeldung.
Vermitteln Sie auch examinierte Pflegekräfte?
Nein. Wir vermitteln ausschließlich Betreuungskräfte für Senioren — Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Versorgung. Examinierte Pflegekräfte und medizinische Versorgung gehören nicht zu unserem Angebot.
Sprechen die Mitarbeiter Deutsch?
Das hängt von der Position ab. Für Helfertätigkeiten reicht meist Englisch oder Grundkenntnisse. Für Vorarbeiter und qualifizierte Positionen vermitteln wir Mitarbeiter mit Deutschkenntnissen — wir prüfen das im Vorab-Interview.
Wo wohnen die Mitarbeiter?
Wir organisieren angemessene Unterkünfte in der Nähe des Einsatzortes — meist Wohngemeinschaften in vermieteten Wohnungen oder Pensionen. Standards entsprechen mindestens den gesetzlichen Anforderungen.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie erfassen die geleisteten Stunden, geben sie frei und erhalten am Monatsende eine Rechnung von uns. Wir übernehmen Lohn, Steuer und Sozialabgaben.
Was ist Equal Pay?
Nach 9 Monaten Einsatz im selben Betrieb müssen Leiharbeiter denselben Lohn erhalten wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Wir prüfen das automatisch und passen die Konditionen an.